1 Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle geschäftlichen Beziehungen der vleet GmbH (nachfolgend auch „Auftragnehmer“ genannt) hinsichtlich Wartungsarbeiten, Installations-, Implementierungs- und Consultingleistungen mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend auch „Kunden“ genannt). Sie gelten insofern auch für alle zukünftigen Verträge mit den Kunden und für alle zukünftig zu erbringenden Leistungen durch den Auftragnehmer. 

1.2 Für die Überlassung von Hard- und Software gelten diese AGB nicht. 

1.3 In keinem Falle gelten abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, es sei denn, deren Geltung und Anwendung wurde ausdrücklich zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden schriftlich vereinbart. 

2 Angebot und Annahme

2.1 Die Angebote des Auftragnehmers sind stets freibleibend, es sei denn, das Angebot enthält eine befristete Bindung des Auftragnehmers an das Angebot.  

2.2 Aufträge durch Kunden führen erst zu einem wirksamen Vertragsschluss, wenn sie durch den Auftragnehmer mindestens in Textform bestätigt werden. Bei Vor-Ort-Einsätzen wird die Bestätigung in Textform durch die Ausführung der beauftragten Leistung ersetzt. 

3 Durchführung der Leistung

3.1 Der Ort der Leistungserbringung erfolgt am Sitz des Auftragnehmers, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Soweit Vor-Ort-Einsätze nicht zwingend erforderlich sind, ist der Kunde daher mit der Durchführung der Leistungen mittels Remote-Zugriff (Ferndiagnose und Fernwartung) einverstanden.  

3.2 Die Art und Weise der Leistungserbringung wird durch den Auftragnehmer bestimmt, es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart. 

3.3 Die beauftragten Leistungen werden durch geeignete Mitarbeiter des Auftragnehmers erbracht. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Durchführung der Leistung durch einen bestimmten Mitarbeiter des Auftragnehmers.

3.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer zur Leistungserbringung einzusetzen, wobei diesen dieselben Verpflichtungen zur Geheimhaltung und zum Datenschutz, wie sie zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer gelten, aufzuerlegen sind.  

3.5 Der Kunde versichert dem Auftragnehmer, dass er zur Verwendung aller überlassenen Texte, Bilder, Medien und sonstigen Daten berechtigt ist. Soweit an dem überlassenem Material Urheberrechte oder sonstige gewerbliche Schutzrechte Dritter bestehen, stellt der Kunde sicher, dass er im Besitz der für die Durchführung der Leistung erforderlichen Lizenzen ist, insbesondere, dass er berechtigt ist, Bilder, Fotografien, Filme, Logos, Zeichen und sonstige Darstellungen zu digitalisieren, in die Programmierung aufzunehmen und als deren Teil zu nutzen und diese Befugnisse dem Auftragnehmer zur Durchführung der Leistung einzuräumen. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der von ihm überlassenen Daten und Informationen frei. 

4 Mitwirkungspflichten

4.1 Der Kunde ist dazu verpflichtet, vor Durchführung der Leistungen eine vollständige Datensicherung durchzuführen, um die Wiederherstellbarkeit der Daten zu gewährleisten und um die Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten. Eine Verpflichtung des Auftragnehmers zur Überprüfung der Datensicherung ist nicht vereinbart.  

4.2 Der Kunde hat dem Auftragnehmer einen zentralen Ansprechpartner für die Erbringung der vereinbarten Leistung zu benennen und ihm rechtzeitig die für die Durchführung der Leistung notwendigen Daten, Unterlagen und Informationen vollständig und kostenlos zur Verfügung zu stellen. 

4.3 Der Kunde verpflichtet sich dazu, den Auftragnehmer bei der Durchführung der Leistung zu unterstützen und alle für die Durchführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere wird der Kunde, soweit die Möglichkeit dazu besteht, einen Remote-Zugang auf sein System ermöglichen.  

4.4 Soweit die Leistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden müssen oder dies vertraglich so vereinbart wurde, stellt der Kunde dem Auftragnehmer auf dessen Wunsch hin kostenlos geeignete Arbeitsplätze zur Verfügung.  

5 Vergütung

5.1. Soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wird, berechnet sich die Vergütung nach tatsächlichem Aufwand auf Basis des vereinbarten Stundensatzes. Bei dem vereinbarten Stundensatz handelt es sich um Nettopreise in EURO zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer. 

5.2 Der Auftragnehmer ist dazu berechtigt, die von ihm erbrachten Leistungen, auch Teilleistungen in regelmäßigen Abständen, in der Regel monatlich abzurechnen. 

5.3 Die Vergütung ist mangels einer besonderen Absprache nach Eingang der Rechnung innerhalb von 30 Kalendertagen ohne Abzug zu bezahlen. Den Rechnungen wird ein geordneter Arbeits- und Zeitnachweis beigefügt. 

5.4 Soweit der Kunde nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt des Tätigkeitsnachweises, diesem schriftlich widerspricht und der Auftragnehmer im Tätigkeitsnachweis auf diese Genehmigungsfunktion hingewiesen hat, gilt der Tätigkeitsnachweis als genehmigt.  

5.5 Das Recht mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.  

5.6 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur befugt, wenn sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 

6 Leistungsstörung

6.1 Wird die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht und ist dies vom Auftragnehmer zu vertreten, so ist er verpflichtet, die Leistung innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist vertragsgemäß zu erbringen oder nachzubessern, es sei denn, dies ist nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich. Diese Verpflichtung besteht nur, soweit die Leistungsstörung schriftlich und unverzüglich, spätestens nach Ablauf von 14 Kalendertagen, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Kunden gerügt wird. 

6.2 Soweit auf vertragsgemäß zu überlassende Arbeitsergebnisse das Kauf- oder Werkvertragsrecht anzuwenden ist, so gelten für Sach- und Rechtsmängel die gesetzlichen Vorschriften über die Sach- und Rechtsmängelhaftung.

7 Nutzungsrecht

7.1 Mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Ergebnisse der im Rahmen des Vertrages vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen bei sich für eigene interne Zwecke im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Einsatzzweckes auf Dauer zu nutzen, soweit nichts anderes vereinbart ist.  

7.2 Alle übrigen Rechte verbleiben beim Auftragnehmer. 

8 Haftung des Auftragnehmers

8.1  Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Kunden stets für die durch ihn sowie seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus dem Produkthaftungsgesetz. 

8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, wenn er eine seiner wesentlichen Vertragspflichten verletzt hat, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für Kardinalpflichtverletzungen aus leichter Fahrlässigkeit ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt; im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. 

8.3 Die Parteien sind sich einig, dass sie maximal 50% der Vergütung für den betreffenden Auftrag und bei Dauerschuldverhältnissen maximal 50% der Vergütung für ein Kalenderjahr aus dem entsprechenden Vertragsverhältnis als vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden ansehen.  

8.4 Soweit der Auftragnehmer aufgrund eines Datenverlustes nach den vorgenannten Regelungen für eine erforderliche Wiederherstellung von Daten oder Softwarekomponenten haftet, beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf denjenigen Aufwand, der für eine Wiederherstellung bei einer ordnungsgemäßen Datensicherung erforderlich ist.  

8.5 Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden – aus welchen Rechtsgründen auch immer – beträgt ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn ein Jahr. Im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz gelten weiterhin die gesetzlichen Verjährungsfristen. 

9 Datenschutz

9.1 Die Parteien verpflichten sich alle im Zusammenhang mit der Leistungserbringung einschlägigen Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu beachten.  

9.2 Im Übrigen wird der Auftragnehmer unter Berücksichtigung des Standes der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz von personenbezogenen Daten ergreifen. 

9.3 Soweit bei der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet werden müssen, verpflichten sich die Parteien zum Abschluss einer gesondert zu vereinbarenden Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung. Soweit der Abschluss einer Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung erforderlich ist, gelten hinsichtlich des Datenschutzes vorrangig die Regelungen aus der Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung, zu deren Einhaltung sich die Parteien bereits jetzt verpflichten.  

10 Sonstiges

10.1 Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien sowie dieser AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Aufhebung, Änderung oder die Ergänzung dieses Schriftformerfordernisses. Dies gilt nicht für Individualvereinbarungen zwischen den Parteien, diese haben Vorrang (§ 305 b BGB). 

10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG) und unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.  

10.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, nach Wahl des Auftragnehmers auch der Sitz des Kunden.

Stand: Dezember 2019
vleet GmbH